BVA, 05.08.2013, N/0071-BVA/04/2013-32
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber schreibt in einem zweistufigen Verfahren nicht prioritäre Sicherheitsdienstleistungen aus. Der Antragsteller hat die betreffenden Verfahrensunterlagen angefochten. Das BVA hat dem Antrag stattgegeben, da die Auswahlkriterien nicht entsprechend ausgestaltet worden sind.