BVA, 14.08.2013, N/0062-BVA/10/2013-28
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber hat mit dem Gewinner eines Wettbewerbs Verhandlungen über die Erteilung eines Generalplanungsauftrags geführt. Im Zuge der Verhandlungen ist offenkundig zutage getreten, dass das Projekt beim Nutzer nicht durchgesetzt werden kann. Hierauf ist das Verhandlungsverfahren widerrufen worden. Das BVA hat die Widerrufsentscheidung bestätigt.