VwGH, 08.05.2013, 2013/04/0034
Der UVS Steiermark hat einen Antrag auf Feststellung mangels Antragslegitimation abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde ist an der Benennung des Beschwerdepunktes gescheitert.
VwGH 04 0034/2013 = VIL-Slg 2013/48 (6) Seite 6