BVA, 12.04.2013, N/0018-BVA/06/2013-23
Sachverhalt:
Ein Auftraggeber hat in einem offenen Verfahren die Errichtung von Fahrzeugrückhaltesystemen ausgeschrieben. Der Antragsteller hat die Nichtigerklärung einer Berichtigung sowie von Fragenbeantwortungen beantragt. Dabei hat er sich an der Anfechtungsfrist für die Ausschreibung orientiert. Das BVA hat die Anträge als verfristet zurückgewiesen.