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Erhöhte Eingabegebühren für VfGH- und VwGH-Beschwerden / Teilnahme des VfGH am elektronischen Rechtsverkehr

NewsflashVIL 2013, 13 Heft 3 v. 1.5.2013

Die Eingabegebühr für Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (siehe § 17a VfGG) und an den Verwaltungsgerichtshof (siehe § 24 Abs 3 Z 2 VwGG) beträgt seit 1.3.2013 EUR 240,-. Zuvor beliefen sich die Gebühren auf EUR 220,-.

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