BVA, 11.03.2013, N/0006-BVA/08/2013-69
Sachverhalt
Der Auftraggeber hat Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben. Der Antragsteller hat das Ausscheiden seines Angebots sowie die Zuschlagsentscheidung lautend auf einen Mitbieter angefochten. Das BVA hat den Anträgen stattgegeben, da ua der Auftraggeber die gebotene Mitwirkung im Nachprüfungsverfahren unterlassen hat.