BVergG-Novelle 2013 bringt Energieeffizienz und Innovationsförderung
Die öffentliche Beschaffung wird zunehmend als wirksames Instrument zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes betrachtet. Schon bislang war bei der öffentlichen Beschaffung auf „ökologische Aspekte“ Bedacht zu nehmen (§ 19 Abs 5 BVergG). Seit der BVergG-Novelle 2010 sind zudem Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen zwingend zu berücksichtigen (§ 80 BVergG). Das Gebot zur „grünen Beschaffung“ soll nun mit der BVergG-Novelle 2013 weiter verstärkt werden.