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BVA: Umfangreiche Berichtigung führt zur Widerrufsverpflichtung

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgChristian FinkVIL-Slg 2013/20VIL 2013, 8 Heft 2 v. 1.3.2013

BVA, 24.01.2013, N/0113-BVA/12/2012-27

Sachverhalt

Das BVA hat in einem Vergabeverfahren zur Erlangung von Mobilfunkleistungen wesentliche Teile der Ausschreibung für nichtig erklärt. Dabei stößt es sich vor allem am Umfang der vorgenommenen Berichtigung.

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