BVA, 27.02.2013, N/0123-BVA/14/2012-35
BVA, 27.02.2013, N/0126-BVA/14/2012-34
Sachverhalt
Das BVA hat eine Ausscheidensentscheidung für nichtig erklärt. Aus den Feststellungen des Bescheids ergibt sich, dass der Antragsteller seine Eignung zunächst mittels Eigenerklärung belegt hat. Bei der Vorlage der Nachweise hat er es verabsäumt, bestimmte Zertifikate beizulegen. Nach Ansicht des BVA hätte eine (weitere) Nachreichung ermöglicht werden müssen. Zudem hat der Antragsteller die betreffenden Zertifikate vor dem Ausscheiden ohnedies vorgelegt.