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Vergabefreie Beschaffung nunmehr auch von ausländischen zentralen Beschaffungsstellen möglich.

NewsflashVIL 2012, 16 Heft 6 v. 1.12.2012

Seit der BVergG-Novelle 2012 können öffentliche Auftraggeber auch von zentralen Beschaffungsstellen anderer Mitgliedstaaten der EU ausschreibungsfrei beschaffen. Bisher war die Ausnahmebestimmung des § 10 BVergG nur auf inländische zentrale Beschaffungsstellen anzuwenden.

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