Bereits in mehreren Ausgaben des VIL (Ausgaben 2012/4, 2012/3 und 2012/2) haben wir über die Nachlässigkeit einiger europäischer Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG („Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“) berichtet. Während auch Österreich gerügt, aber letztlich mit Inkrafttreten des BVergGVS 2012 am 1.4.2012 der Richtlinienumsetzung (verspätet) dennoch nachgekommen ist, sind Polen, Niederlande, Luxemburg und Slowenien immer noch säumig.