BVA, 25.07.2012, N/0072-BVA/08/2012-EV20
Sachverhalt
Der Antragsteller hat im Rahmen eines Provisorialverfahrens die Untersagung der Zuschlagserteilung an einen bestimmten Bieter beantragt. Im betreffenden offenen Verfahren ist jedoch offenkundig keine diesbezügliche Zuschlagsentscheidung ergangen. Das BVA hat daher das eV-Begehren mangels Notwendigkeit abgewiesen.