Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der konkrete Vorschriften für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorsieht. Derzeit gelten für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen „nur“ die Grundsätze des europäischen Primärrechts (Nichtdiskriminierung, Transparenz, Binnenmarkt, Wettbewerb). Überdies ist die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen. Darin sieht die Europäische Kommission eine Regelungslücke, die eine schwerwiegende Verzerrung des Binnenmarktes sowie eine Beschränkung des Zugangs für europäische Unternehmen zu den mit Konzessionen verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Folge habe. Demzufolge wird vorgeschlagen, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen erstmals in einer eigenen Richtlinie detailliert zu regeln.