Nachdem im Begutachtungsentwurf der Novelle zur BVA-Pauschalgebührenverordnung geradezu astronomisch hohe Gebührensätze vorgesehen waren, ist nunmehr eine abgeschwächte Version einer dynamischen Pauschalgebührenberechnung in Kraft getreten. Im Einzelnen stellen sich die neuen – seit 13.4.2012 geltenden – Pauschalgebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes wie folgt dar: