Unter den Begriffen „e-Vergabe“ bzw „elektronische Auftragsvergabe“ wird vereinfacht verstanden, sich öffentliche Organisationen bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen oder der Ausschreibung von Bauarbeiten (mehr als sonst) elektronischer Kommunikationsmittel bedienen. Nach Ansicht der Europäischen Kommission kann eine stärkere Nutzung von e-Vergabe-Systemen in Europa erhebliche Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bewirken. Öffentliche Stellen, die die e-Vergabe bereits eingeführt haben, berichten über Einsparungen in einer Größenordnung von 5 bis 20% ihrer Beschaffungsausgaben.