BVA, 15.03.2012, N/0016-BVA/09/2012-42
Sachverhalt
Im Hinblick auf die Lieferung und den Einbau von Haustechnikanlagen ist eine Zuschlagsentscheidung angefochten worden. Dabei ist ua ausgeführt worden, dass das Angebot des präsumtiven Zuschlagsempfängers „unterpreisig“ ist. Das BVA hat die Preisprüfung des Auftraggebers eingehend hinterfragt und den Nachprüfungsantrag abgewiesen.