VwGH, 22.11.2011, 2011/04/0143
Sachverhalt
Der VKS Salzburg hat eine Zuschlagsentscheidung lautend auf den Beschwerdeführer nichtig erklärt. Diese Entscheidung hat der VwGH behoben. Bereits zuvor hat der Auftraggeber das Angebot des Beschwerdeführers ausgeschieden und der VKS Salzburg einen betreffenden Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Auch dieser Bescheid ist vom VwGH behoben worden.