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Rechtsrahmen bei der Vergabe nicht prioritärer Dienstleistungen

FachbeitragStephan Heid , Martin Schiefer , Christian FinkVIL 2012, 2 Heft 2 v. 1.3.2012

„Sturmfreie Vergabe“ – nicht prioritäre Dienstleistungen?

Während Sektorenauftraggeber generell einem erleichterten Vergaberegime unterliegen, kennen klassische öffentliche Auftraggeber derartiges nur in gewissen eingeschränkten Bereichen. Beispielsweise sieht § 141 BVergG vor, dass für nicht prioritäre Dienstleistungen ausschließlich die dort angeführten Bestimmungen gelten.

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