BVA, 20.10.2011, N/0072-BVA/14/2011-40
BVA, 20.10.2011, N/0073-BVA/14/2011-36
Sachverhalt
Der Auftraggeber hat die Lieferung und Montage von Flatsortieranlagen in einem Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Die Kosten der Lieferung übersteigen jene der Dienst- bzw Bauleistungen. In den Teilnahmeunterlagen ist festgehalten worden, dass sich lediglich Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am Vergabeverfahren beteiligen dürfen. Der Antragsteller – ein nicht im EWR ansässiges Unternehmen – hat einen Teilnahmeantrag gestellt und ist sodann zur Abgabe eines Angebotes eingeladen worden. Schließlich ist jedoch das Letztangebot des Antragstellers ua wegen fehlender Teilnahmeberechtigung ausgeschieden worden. Diesen Schritt hat der Antragsteller mit der Begründung bekämpft, dass die Einschränkung des Bieterkreises auf den EWR gegen das Government Procurement Agreement (GPA) verstoße.