Am 1.12.2011 hat die Vollversammlung des BVA stattgefunden. Dabei ist vor allem eine neue Geschäftsverteilung, die mit 1.1.2012 in Kraft treten soll, beschlossen worden. Breiter Raum ist auch den bevorstehenden Änderungen mit der Einführung des Bundesverwaltungsgerichtshofes eingeräumt worden. Dabei ist auch diskutiert worden, inwiefern künftig die Vergabekontrolle nicht nur „kassatorisch“ (bloßes Aufheben von Auftraggeberentscheidungen) sondern „reformatorisch“ (Treffen einer neuen Entscheidung anstelle jener des Auftraggebers) entscheiden soll.