VwGH, 09.06.2011, AW 2011/04/0023
Sachverhalt
Im Zuge eines Feststellungsbescheids hat der UVS Tirol eine Auftragserteilung (teilweise) für nichtig erklärt. Der Auftraggeber hat dagegen Beschwerde erhoben. Einem damit verbundenen Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung hat der VwGH nicht stattgegeben.