VwGH, 22.06.2011, 2011/04/0011
Sachverhalt
Das BVA hat eine Zuschlagsentscheidung für nichtig erklärt, weil der Auftraggeber die Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung unterlassen hat. Der VwGH hat den Bescheid bestätigt und äußert sich eingehend zur verpflichteten Preisprüfung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.