Das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2011 (BVergGVS 2011) soll vor allem der Umsetzung der RL 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der RL 2004/17/EG und RL 2004/18/EG (VerteidigungsRL) dienen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes (BKA-VD) liegt seit Sommer 2011 vor und ist in der letzten Ausgabe des VIL nur kursorisch behandelt worden. Nunmehr werden dessen Inhalte etwas näher dargestellt, wobei das Schwergewicht vor allem auf die Abweichungen zu den Bestimmungen des BVergG 2006 für klassische öffentliche Auftraggeber und Beschaffer im Sektorenbereich gelegt wird.