Im April 2011 wurde die Binnenmarktakte angenommen. Darin wird die Reform der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen als eine der zwölf prioritären Maßnahmen angeführt. Um öffentliche Gelder effizienter zu nutzen, sollen flexiblere und nutzerfreundliche Regelungen eingeführt werden und damit die Kosten gesenkt und die Dauer der Vergabeverfahren verkürzt werden.