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VwGH: Verspätete Aufklärung hat nicht zwingend Ausscheiden zur Folge

Aktuelle RechtsprechungVIL-SlgChristian FinkVIL-Slg 2011/5VIL 2011, 9 Heft 1 v. 1.1.2011

VwGH, 21.03.2011, 2008/04/0083

Sachverhalt

Der Auftraggeber hat das Angebot des Beschwerdeführers ausgeschieden. Letzterer ist der Aufforderung zur Aufklärung/Nachreichung bis 18.1.2008, 15.00 Uhr, nicht nachgekommen. Vielmehr ist das betreffende Schreiben beim Auftraggeber erst am 21.1.2008 eingelangt. Der UVS NÖ hat die Ausscheidensentscheidung bestätigt. Der VwGH hat den Bescheid – durchaus überraschend – behoben.

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