AGB-Recht
A. Vonkilch, (Un-)Zulässigkeit von Aktivierungsgebühren, Servicepauschalen & Co im Telekommunikationsrecht - Was kann das Argument des Vertrauensschutzes leisten? ÖJZ 2024/112, 662
Nach stRsp (zB 4 Ob 59/22p VbR 2022/130) unterliegen Klauseln, die Zusatzentgelte ohne konkrete Zusatzleistungen und ohne konkrete Kosten des Unternehmers vorsehen, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB und sind gröblich benachteiligend (hier: zu Servicepauschalen eines Fitnesscenters).