Nach dem OGH (1 Ob 64/24d) verstößt eine Wertsicherungsklausel in einem Mietvertrag (hier: im Teilanwendungsbereich des MRG), die eine Anpassung des Mietzinses nach dem VPI vorsieht, weder gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG noch gegen § 879 Abs 3 ABGB (Zurückweisung der aoRev des Kl, § 502 Abs 5 Z 3 ZPO).
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.