AGB-Recht
Graf, Zur Zulässigkeit der Vereinbarung einer Servicepauschale im Telekombereich, ÖJZ 2024/84, 517
Nach stRsp (zB 4 Ob 59/22p VbR 2022/130) unterliegen Klauseln, die Zusatzentgelte ohne konkrete Zusatzleistungen und ohne konkrete Kosten des Unternehmers vorsehen, der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB und sind gröblich benachteiligend (hier: zu Servicepauschalen eines Fitnesscenters).