§ 879 Abs 3 ABGB; §§ 6 Abs 2 Z 4, 28 KSchG
Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen müssen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG genügen. Eine Wertsicherungsklausel, die eine Mietzinserhöhung in den ersten beiden Monaten ab Vertragsschluss nicht ausschließt, verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG; und zwar auch dann, wenn die Klausel vorsieht, dass Indexschwankungen bis einschließlich 3 % unberücksichtigt bleiben.