Das neue Jahr beginnt mit einem Paukenschlag: Dass das UWG Verbraucherschutzrecht ist, ergibt sich unstrittig aus § 1 UWG und der UGP-RL. Ob mit diesem Schutzzweck auch subjektive Rechte individueller Verbraucher verbunden sind, ist seit Jahren Gegenstand intensiver und kontroverser Diskussionen.
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.