Zusammenfassung: Der UVS betont die Konkretisierungs- und Begründungspflichten beim Vorwurf der Durchführung einer verbotenen Rotwild- oder Lockfütterung.
Rechtsgrundlagen: § 50 Abs 4 stmk JagdG; § 66 Abs 4 AVG; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS betont die Konkretisierungs- und Begründungspflichten beim Vorwurf der Durchführung einer verbotenen Rotwild- oder Lockfütterung.
Rechtsgrundlagen: § 50 Abs 4 stmk JagdG; § 66 Abs 4 AVG; § 44a Z 1 VStG
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