In dieser österr Rechtssache (FN 1) soll der EuG klären, ob bei Vorliegen einer (als nicht steuerbefreit behandelten) innergemeinschaftlichen Lieferung, der fiktive innergemeinschaftliche Erwerb aufgrund der Verwendung der österreichischen UID-Nummer (ohne Vorsteuerabzug) aufgrund der gleichzeitig bestehenden Steuerschuld kraft Inrechnungstellung entfallen muss und wie sich diesfalls eine allenfalls vorgenommene Rechnungsberichtigung durch den Lieferer auswirken würde.