In dieser schwedischen Rs (FN 1) ist fraglich, ob sowohl die materiellen als auch die formalen Voraussetzungen gem Art 203 des Zollkodex erfüllt sein müssen, damit eine Befreiung von den Einfuhrabgaben und folglich eine Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Wiedereinfuhr zu gewähren ist, wenn eine Zollschuld nach Art 79 des Zollkodex wegen Nichterfüllung der Gestellungspflicht entstanden ist.
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