In dieser Rs stellte sich die Frage, ob der sog Reemtsma-Anspruch dem Leistungsempfänger auch dann zusteht, wenn die Finanzverwaltung die zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dem Leistenden bereits zurückgezahlt hat, da deren Insolvenzverwalter die Rechnungen bereits korrigiert und ohne Umsatzsteuer ausgestellt hat.
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