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Anwendbarkeit eines ermäßigten Steuersatzes auf unselbstständige Nebenleistungen EU Tax Update - August 2024 - September 2024

EU Tax UpdateAufsatzMartin Lehner, Jutta Niedermair, Stephanie Gadermayrtaxlex-EU 2024/73taxlex-EU 2024, 357 Heft 11 v. 15.11.2024

In diesen deutschen und französischen Rs (FN 1) soll der EuGH die Frage klären, inwieweit der ermäßigte Steuersatz für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auch für unselbstständige Nebenleistungen (zB Bereitstellung von Parkplätzen, Frühstücksleistungen, Fitness- und Wellnesseinrichtungen oder einer WLAN-Verbindung) gilt, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen und mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.

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