In dieser litauischen Rs (FN 1) soll der EuGH klarstellen, ob der Verkauf von "Spielgold" in einem Videospiel unter die Steuerbefreiung nach Art 135 Abs 1 lit e RL 2006/112/EG fällt. Falls es sich um keinen steuerbefreiten Umsatz handelt, ist fraglich, ob die Bemessungsgrundlage das Gesamtentgelt für den Spielgoldverkauf darstellt .
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