Der EuGH hat am 30. 5. 2024 ein deutsches Vorabentscheidungsersuchen zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Freizügigkeit entschieden. Der Sachverhalt betrifft einen deutschen Staatsbürger "AB", der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegte, jedoch weiterhin für ein deutsches Unternehmen gearbeitet hat.