In dieser Rs war ua fraglich, ob eine unrechtmäßige Entnahme von Elektrizität eine Lieferung von Gegenständen iSd Art 14 Abs 1 oder Abs 2 lit a RL 2006/112/EG darstellt und es sich dabei um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.
In dieser Rs war ua fraglich, ob eine unrechtmäßige Entnahme von Elektrizität eine Lieferung von Gegenständen iSd Art 14 Abs 1 oder Abs 2 lit a RL 2006/112/EG darstellt und es sich dabei um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt.