In dieser polnischen Rs (FN 1) wird dem EuGH ua die Frage vorgelegt, ob die Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/310, Art 395 und Art 273 RL 2006/112/EG sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Neutralität dahingehend auszulegen sind, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift entgegenstehen, wonach einem Insolvenzverwalter die Erlaubnis versagt wird, die auf dem Mehrwertsteuerkonto des Steuerpflichtigen angesammelten Mittel (Verfahren der Aufspaltung von Zahlungen) auf das vom Insolvenzverwalter angegebene Bankkonto zu überweisen.