Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 13. 7. 2023 klar, dass die Erhebung einer Kurtaxe durch eine Gemeinde kein steuerpflichtiges Leistungsentgelt darstellt. Dies deshalb, weil die Pflicht zur Entrichtung der Kurtaxe nicht von der Nutzung der von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen abhängt, sondern ausschließlich vom Aufenthalt im Gemeindegebiet (egal aus welchem Grund man sich dort aufhält).
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