§ 4 Abs 1 Z 3 KontRegG sieht Auskünfte aus dem Kontenregister für abgabenrechtliche Zwecke der Abgabenbehörden des Bundes vor, wenn es im Interesse der Abgabenerhebung zweckmäßig und angemessen ist. Die organisatorische Umsetzung des KontRegG durch die Abgabenbehörden des Bundes erfolgt durch den Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass des BMF, der am 15. 11. 2022 neu veröffentlicht wurde. Der folgende Praxisbeitrag soll die Kontenregisterabfrage im Rahmen der Außenprüfung näher beleuchten und dabei die im Zusammenhang stehenden Änderungen des neuen Anwendungserlasses aufzeigen.