Art 11 DVO (EU) 282/2011 (FN ) bestimmt die Tatbestandsmerkmale einer festen Niederlassung. Ob eine solche vorliegt oder nicht, ist trotz umfangreicher Rsp des EuGH (FN ) nicht immer einfach zu beantworten, insbesondere auch aufgrund unterschiedlicher Handhabung durch die Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten. (FN ) Der folgende Beitrag versucht anhand von Entscheidungsbäumen praktische Entscheidungshilfen für die Beurteilung des Vorliegens einer festen Niederlassung zu geben.