Das BFG spricht sich für eine Berücksichtigung von Vielspielerboni als ausgezahlte Gewinne aus, während diese nach dem VwGH aufgrund des fehlenden aleatorischen Moments nicht die Bemessungsgrundlage der Jahresbruttospieleinnahmen kürzen. (FN ) Demgegenüber ist sowohl nach dem BFG als auch nach dem VwGH im Zeitpunkt der Einlösung der Vielspielerbegünstigung eine Qualifikation als Einsatz möglich, wenn es sich bei den eingelösten Boni um vermögenswerte Leistungen handelt. (FN )