Dienstleistungsverrechnungen sind aus dem Konzernalltag nicht mehr wegzudenken und sind dennoch ein großer Risikofaktor. Für Konzerne stellt die interne Erbringung von Dienstleistungen aufgrund steigender Internationalisierung erfolgsbegründender Ressourcen wie Produktionskapazitäten und Know-how eine unumgängliche Notwendigkeit dar. Vor Verrechnung einer konzerninternen Dienstleistung sollte der Charakter der Dienstleistung analysiert werden, mit dem Ergebnis, ob es sich dem Grunde nach um eine verrechenbare Dienstleistung handelt. Erst danach erfolgt in einem zweiten Schritt die Prüfung, ob die Höhe der Vergütung dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht. Nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechende konzerninterne Verrechnungen stellen im Abgabenrecht idR verdeckte Gewinnausschüttungen oder verdeckte Einlagen dar. Bei nicht fremdüblichen eine Gesellschaft entreichernden Zahlungen bestehen darüber hinaus das gesellschaftsrechtliche Risiko einer verbotenen Einlagenrückgewähr sowie Haftungsrisiken für den Geschäftsführer oder Vorstand bei Sorgfaltspflichtverletzungen.