Nach Vollendung des 60. Lebensjahres unterliegen Zahlungen - hier an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer - nicht mehr der DB-Pflicht. Gilt dies auch dann, wenn die wirtschaftliche Zuordnung bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres entstanden ist? Das BFG (RV/4100308/2019, 29. 10. 2021) hat sich so einen Fall angesehen.