Der EuGH hat in der Rs klargestellt, dass eine Tochtergesellschaft unter den allgemeinen Voraussetzungen gegebenenfalls als feste Niederlassung ihrer Muttergesellschaft qualifiziert werden kann. Diesen Ansatz hat das Gericht in der Rs weiter konkretisiert. Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Aussagen des EuGH zusammen und führt sie einer kritischen Würdigung vor dem Hintergrund der Systematik der europäischen Mehrwertsteuer sowie der bisherigen Rsp zu.