Normen: § 9 KStG; § 295a BAO
Schlagwörter:
Ertragsteuer; Rücktrittsrecht; Unternehmensgruppe; Rückabwicklung; vertragliche Rückwirkung; ausreichend finanzielle Verbindung; vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht; Abtretungsvertrag; steuerliche Rückwirkung; rückwirkendes Ereignis; Gruppenbildung; Ex-nunc-Wirkung; rückwirkende Anteilserwerbe; finanziell verbundene Körperschaften; Bedingung; Bedingungseintritt; Ex-tunc-Wirkung; Bildung einer Unternehmensgruppe