Entscheidung: VwGH 28.06.2016, 2013/13/0062
Schlagwörter:
Ertragsteuern; Kapitalertragsteuer; Privatstiftungen; Zuwendungswille; Begünstigte einer Privatstiftung; Vorteilszuwendungen; durchgeleitete verdeckte Ausschüttung; Zuwendungsabsicht; GmbH im Eigentum der Privatstiftung; auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung; durchgeleitete verdeckte Zuwendung; Haftung für Kapitalertragsteuer