EuGH C-80/13
Schlagwörter:
Steuerrecht; Rs ACO Industries Tábor; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit; Kapitalverkehrsfreiheit; grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung; Einkommensteuer-Vorauszahlung; pauschalierte Bemessungsgrundlage; Beschränkung; Rechtfertigung;

