Im vorliegenden Beitrag wird auf die EuGH-Entscheidung C-504/10 hingewiesen, welche sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die Übertragung eines Anteils an einem gemeinschaftlichen Recht an einer Erfindung einen mehrwertsteuerlichen Umsatz darstellt und demgemäß ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.
EuGH 27.10.2011, C-504/10

